Schulung: FFH-Recht und seine Umsetzung

Wie können wir uns für den Schutz von Arten und Biotopen insbesondere in FFH-Gebieten in Brandenburg stark machen? Über 50 Teilnehmende diskutierten über die Möglichkeiten des FFH-Rechts bei der Weiterbildungsveranstaltung am 14.Oktober 2017 in Potsdam.

Laura Klein, NABU Brandenburg, stellt das Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“ vor – Foto: Manuela Brecht
Laura Klein, NABU Brandenburg, stellt das Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“ vor – Foto: Manuela Brecht

Christoph Molkenbur, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, erläuterte zu Beginn der Veranstaltung den Stand der Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg und berichtete über die Situation in den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebieten). Laura Klein, NABU Brandenburg, stellte das Projekt „Lebenswerte Natura 2000-Gebiete“ vor. Peter Kremer, Rechtsanwälte Kremer & Werner, führte in die rechtlichen Grundlagen von Natura 2000-Gebieten ein. Er befasste sich mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung und dem möglichen Umgang mit Veränderungen in Natura 2000-Gebieten. Über praktische Erfahrung mit FFH-Recht im Rahmen des NABU-Gewässerrandstreifenprojekts „Untere Havelniederung“ berichtete Holger Lengsfeld, NABU-Projektbüro Untere Havelniederung.

Unterlagen der Schulung: FFH-Recht:

Bilder der Schulung: FFH-Recht:

Schritt 1 von 2

Ich möchte mich anmelden:

Veranstaltungsinformationen

Beitrag teilen

Das könnte dich auch interessieren

Projektförderung

Dieses Projekt wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und kofinanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg bzw. des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: