Biotoppflege im FFH-Gebiet “Wiesengrund”
Aktionstag im FFH-Gebiet „Wiesengrund“
Samstag, 16. März 2024, von 9 bis 12 Uhr
Anschließende Exkursion durchs Schutzgebiet, von 13- 14 Uhr
Treffpunkt: Regenrückhaltebecken (Ecke Am Wall/Zum Mühlenfließ,
15366 Neuenhagen bei Berlin, siehe Karte unten)
Informationen zum Ablauf des Aktionstags
Gemeinsam haben wir am Samstag, den 16. März, das FFH-Gebiet “Wiesengrund” gepflegt und dabei geholfen, den Lebensraum für gefährdete Arten zu bewahren. Unsere Aufgaben umfassten das Mähen und Abharken einer Feuchtwiese sowie die Vorbereitung von Nistplätzen für Uferschwalben. Wir haben daran gedacht, wetterfeste Kleidung und robustes Schuhwerk oder Gummistiefel zu tragen. Einige von uns haben auch Spaten, Eisenharken und Handsägen mitgebracht.
Als Dank für unseren Einsatz erwartete uns nach getaner Arbeit ein herzhafter Mittagssnack. Im Anschluss daran führte uns Hartmut Kretschmer in einer kleinen Exkursion durch das Schutzgebiet und brachte uns die Veränderungen aufgrund der intensiven Regenfälle näher.
Natura 2000
Natura 2000 ist das weltweit größte Netz aus Schutzgebieten und es besteht aus Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten. FFH-Gebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sind, d. h. sie schützen Tiere (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensräume (Habitat). Durch einheitliche Standards schützt Natura 2000 natürliche Lebensräume und wildlebende Arten europaweit. Natura 2000 in Brandenburg macht rund 26 Prozent der Landesfläche aus.
Das FFH-Gebiet „Wiesengrund“
Das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet „Wiesengrund“ liegt am Rand des Gewerbegebiets von Neuenhagen bei Berlin. Das reich strukturierte FFH-Gebiet „Wiesengrund“ befindet sich fast ausschließlich im Naturschutzgebiet „Wiesengrund“. Es folgt dem Verlauf des Neuenhagener Mühlenfließ („Erpe“) und befindet sich zwischen Neuenhagen bei Berlin und Altlandsberg. Die, an die Erpe angrenzenden, Niederungsbiotope sind vor allem durch bachbegleitende Erlen, Hochstaudenfluren, Seggenrieder und feuchtes und frisches Grünland bestimmt. Den größten Teil der Lebensraumtypen machen Frischwiesen aus, die im direkten Kontakt zu Feuchtwiesen stehen. Es kommen als FFH-Lebensraumtypen z. B. Magere Flachland-Mähwiesen (EU-Code: 6510) und Feuchte Hochstauendenfluren (EU-Code: 6430) vor. Aber auch Auenwälder mit Erle und Esche und Eichenwälder sind im Gebiet zu finden. Das Neuenhagener Mühlenfließ selbst gehört zum FFH-Lebensraumtyp „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“ (EU-Code: 3260). Das Schutzgebiet „Wiesengrund“ ist ein zu Hause für beispielsweise den Großen Feuerfalter, den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, aber auch für den Fischotter, den Großen Abendsegler, die Rotbauchunke und die Zauneidechse.
Gemeinsam mit benachbarten Schutzgebieten besteht ein wichtiger Teil des Biotopverbunds zwischen dem Berlin-Fürstenwalder Spreetal, dem Nieder- und Oberbarnim, dem Nieder-Oderbruch und dem Finowtal. Insgesamt kommen 17 nach FFH-Richtlinien geschützte Tier- und Pflanzenarten im Gebiet vor. Besonders erwähnenswert sind Populationen des Großen Feuerfalter und des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Der NABU Neuenhagen betreut das FFH-Gebiet „Wiesengrund“ seit Jahrzehnten und führt regelmäßig Maßnahmen durch, um die wertvollen Lebensräume und Arten im Gebiet zu erhalten.
Der Große Feuerfalter
Der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) gehört zu der Schmetterlingsfamilie der Bläulinge. Sie sind meist durch kräftige orangerote Farben gekennzeichnet, die beim Männchen des Großen Feuerfalters besonders ausgeprägt sind. Der Großen Feuerfalter lebt zum einen in Feuchtwiesen mit verschiedenen Ampfer-Arten. In diesen blütenreichen Wiesen legen die Schmetterlinge ihre Eier ab und die Raupen entwickeln sich. Zum anderen leben die Falter auf blütenreichen Wiesen und Brachen, wo sie Nektar saugen und Rendezvousplätze vorfinden.
In Brandenburg ist der Große Feuerfalter stark gefährdet. Hier spielt vorrangig der Verlust an geeigneten Lebensräumen für die Raupen eine Rolle. Außerdem verringert sich durch intensive Mahd und Beweidung die Anzahl geeigneter Nektarpflanzen. Daher ist die Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang II und IV) geschützt. Die Maßnahmen, die der NABU Neuenhagen seit Jahrzehnten durchführt helfen dabei, den Großen Feuerfalter und seinen Lebensraum zu erhalten.